Beschreibung
Aufkleber Gefahrgutklasse 4.2 · selbstentzündliche Stoffe
(500 Etiketten / Rolle)
Gefahrstoffe werden in verschiedensten Arbeitsprozessen und somit auch an unterschiedlichen Standorten benötigt. Wird ein Gefahrstoff transportiert, fällt er unter das Gefahrgutrecht und ist gemäß der gesetzlichen Vorschriften mit einem Gefahrgutetikett zu kennzeichnen. Zum Gefahrgut zählen alle Stoffe, Gemische und Gegenstände, bei deren Transport auf irgendeine Art und Weise Gefahren für Menschen, Tiere, Umwelt sowie die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen können.
Eine fehlende oder nicht korrekte Kennzeichnung und ein dadurch fehlerhafter Umgang mit Ihrer Versandware kann schwerwiegende Folgen haben und zusätzlich mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Mit Gefahrgutetiketten von Ostelabel geben Sie einen direkten Hinweis auf den Inhalt Ihres Versandbehälters und somit auch auf die richtige Handhabung für einen sicheren Transport. Selbstklebende Gefahrgutetiketten von Ostelabel entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Sie haften permanent und sicher.
Kennzeichnen Sie Produkte mit Gefahrgutetiketten der Klasse 4, wenn von einer Explosionsgefahr, giftigen Brandgasen oder heftigen Reaktionen bei Wassereinsatz ausgegangen werden muss:
- Klasse 4.1 – entzündbare feste Stoffe (z. B. Schwefel, Zündhölzer),
- Klasse 4.2 – selbstentzündliche Stoffe (z. B. Phosphor, Kohle)
- Klasse 4.3 – Stoffe, die bei Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden (z. B. Natrium, Carbid)